Das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) verpflichtet alle Händler, dem Konsumenten einen einfachen und zweckmäßigen Preisvergleich zu ermöglichen. Die dafür nötige Zeile wurde bei der jüngsten Änderung der Smarda "Edition Apotheke" an eine prominentere Stelle verschoben, um die Wichtigkeit dieser gesetzlichen Vorgabe zu betonen.
Preis pro Verzehr-Einheit
Das Produktformular im Smarda Webshop muss möglichst vollständig ausgefüllt werden. Ganz besonders wichtig ist die unterste Zeile, aus der sich der „Preis pro Stück” errechnet. Sie haben im Formular weiter oben bereits den Preis pro Verkaufseinheit (VE) erfasst, nun tragen Sie ein, auf welchen „nutzbaren” Inhalt sich der Preis bezieht. Das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) soll es dem Konsumenten ermöglichen, relevante Preisvergleiche vorzunehmen; also ist in diesem Sinn nicht „eine Schachtel”, sondern „60 Tabletten” oder „30 Tagesportionen” anzugeben.
Bei einem korrekt eingepflegten Produkt wird der ausgewiesene „Preis pro Stück” meist vom Verkaufspreis pro Produkt abweichen. Die irrtümliche Auskunft, dass Apotheken den Preis jedenfalls pro Gewichts- oder Volumns-Einheit (1 kg / 1 L) auszuweisen hätten, konnte inzwischen mit dem Apothekerverband geklärt werden: Nach dem PrAG können Sie den Preis pro Kilogramm oder Liter darstellen, im Sinn des vom Gesetz angestrebten einfachen Preisvergleichs ist jedoch der Preis pro Kapsel (oder empfohlener Tagesportion) geeigneter.
Mit der Version von März 2026 wurde das Preisauszeichnungsfeld im Produktformular auf eine prominentere Stelle verschoben, um die Wichtigkeit dieser Information zu verdeutlichen. Bitte kontrollieren Sie Ihre bereits eingepflegten Produkte, ob die Preisauszeichnung den geltenden Rechtsvorschriften entspricht.
Rückfragen: Julian Meusburger | technik@fuerstentum.at | 0699 130 30 650